Rieden & Weine

Wachau DAC
seit 2020

Mehr Transparenz, mehr Klarheit und das absolute Bekenntnis zur Herkunft, das sind die wichtigsten Vorteile des neuen DAC-Systems in der Wachau.

Die wichtigsten Grundsätze und Regeln

Das Wort „Wachau“ am Etikett eines Weins garantiert 100 % Handlese: Alle Trauben im Weinbaugebiet Wachau müssen mit der Hand gelesen werden – auch jene, wo ein Einsatz einer Lesemaschine möglich wäre. Je höher man in der DAC-Pyramide klettert, desto strenger werden die ergänzenden Anforderungen.

Für alle Weine mit der Bezeichnung „Wachau DAC“ gilt:
Die Trauben müssen im Weinbaugebiet Wachau wachsen und verarbeitet werden. Der Konsument kann die Herkunft des Weines klar nachvollziehen. Die Wertschöpfung findet direkt in der Region statt. Einzige Ausnahme: Die Verarbeitung der Trauben aus der Wachau ist in den angrenzenden Weinbaugebieten Kremstal und Traisental unter genau definierten Auflagen erlaubt.

Die Herkunftspyramide

Künftig gliedern sich Wachauer Weine in Gebietsweine, Ortsweine und Riedenweine. Die Spitze dieser Pyramide ist in unserer eigenen Weingut-Gliederung den Reserve- und Kultweinen vorbehalten.

Reserve- und Kultweine

„Unsere Leidenschaft liegt darin, einen Wein zu erschaffen, der ein Erlebnis für die Sinne ist, eben ein Gesamtkunstwerk“. Dieser Satz gilt insbesondere für unsere Reserve- und Kultweine, die nur in ganz besonderen Weinjahren gekeltert werden:
Grüner Veltliner und Riesling „M“
Grüner Veltliner und Riesling „Unendlich©“
Sauvignon Blanc Große Reserve

Riedenweine

Riedenweine werden ausschließlich aus den Wachauer Leitsorten Grüner Veltliner und Riesling gekeltert. Weder spürbarer Holzeinfluss noch Anreicherung sind erlaubt.
Jeder Riedenwein darf nur Trauben einer Riede beinhalten. In der Wachau sind insgesamt 157 Rieden definiert, die entsprechende ist am Etikett sichtbar. Betriebliche Marken oder Phantasiemarken dürfen bei Riedenweinen nicht verwendet werden.

Ortsweine

Ortsweine werden aus Trauben eines einzelnen Ortes gekeltert und haben keinen spürbaren Holzeinfluss. 22 Ortsnamen sind erlaubt, der entsprechende wird am Etikett vermerkt. Nur für die Wachau besonders typische Rebsorten dürfen in Verbindung mit einem Ortsnamen genutzt werden:
Grüner Veltliner, Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon blanc oder Traminer.

Gebietsweine

Gebietsweine spiegeln die Vielfalt der Wachau wider und können aus 17 gebietstypischen Rebsorten gekeltert werden. Die Betriebe können Trauben aus dem gesamten Weinbaugebiet Wachau verwenden. Auch betreffend Stilistik sind die Betriebe beim Gebietswein freier, so ist zum Beispiel die Verwendung von neuen Barriquefässern für den Ausbau erlaubt.

Die gesamte Rechtsvorschrift für die DAC-Verordnung „Wachau“ finden Sie hier.